Regelungen zur Elternmitwirkung
Die Elternmitwirkung ist uns in der Barbaraschule ein besonderes Anliegen und ein fester Bestandteil unserer alltäglichen Arbeit. Und das nicht erst seitdem dies fest im Schulgesetz verankert ist. Verdeutlicht wird es auch durch die Zusammenarbeit im Rahmen der diesjährigen Konzeptumstellung.
Damit wir auch in Zukunft an der Barbaraschule eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, mit dem Ziel der guten schulischen Bildung der Kinder, pflegen, widmen wir uns diesem Thema unseres Schulprofils erneut und informieren Sie über die Elternmitwirkung:
1. Institutionalisierte Elternmitwirkung im Rahmen der Schulmitwirkung
Ohne ein enges und vertrauensvolles Miteinander von Eltern und Lehrkräften sind eine erfolgreiche pädagogische Arbeit und ein lebendiges Schulleben nicht erreichbar. Das Schulgesetz gibt den rechtlichen Rahmen der Mitwirkung und Mitbestimmung.
Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken. Das Schulgesetz gibt dazu Organe der Mitbestimmung vor:
- die Klassenpflegschaft
- die Klassenkonferenz
- die Schulpflegschaft
- die Schulkonferenz
1.1 Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Kinder in der Klasse und die Klassenlehrerin mit beratender Stimme. Die Klassenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres für dessen Dauer einen Vorsitzenden und den Stellvertreter. Die Klassenpflegschaftsversammlungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt und zwar jeweils im Zeitrahmen von 3 Wochen nach Beginn des Schuljahres bzw. Schulhalbjahres.
Die Klassenpflegschaft berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Mit der Klassenlehrkraft erörtern die Eltern Fragen der Erziehung und organisieren Veranstaltungen der Klasse. Andere Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten und die Schulleitung können von der Klassenpflegschaft zu deren Sitzungen eingeladen werden.
1.2 Klassenkonferenz
Die Lehrkräfte der Klasse bilden die Klassenkonferenz. Vorsitzende ist die Klassenlehrerin. Der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie ein weiterer von der Klassenpflegschaft benannter Erziehungsberechtigter nehmen an den Sitzungen der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil, sofern es sich nicht um die Beurteilung eines Kindes oder die Bewertungen von Leistungen handelt. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse. Sie berät über den Leistungsstand der Kinder und trifft die Entscheidung nach der Versetzungsordnung.
1.3 Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist das Mitwirkungsorgan der Eltern und besteht aus den in den Klassenpflegschaftssitzungen gewählten Vorsitzenden und deren Stellvertretern. Aus deren Mitte wird der/die Schulpflegschaftsvorsitzende gewählt, der zu den folgenden Sitzungen einlädt und sie leitet. Die Schulleitung oder ihre Vertreterin soll an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen. Die Eltern erhalten durch die Schulleitung Informationen über die aktuelle schulische Situation.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. An unserer Grundschule hat die Schulpflegschaft auch maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung und Durchführung von Schulveranstaltungen. Genannt seien u.a. hier das jährlich stattfindende Barbarafest, ein Spiel-Sport-Fest oder ein Schulfest, die Projektwoche oder projektartige Aktionen, die Organisation von Informationsabenden zu einem schulpädagogischen Thema, die Mitarbeit bei Theater-Vorstellungen sowie die Mithilfe beim St. Martinsfest u.a. Ferner kann sich die Schulpflegschaft in ihren Anträgen an die Schulkonferenz für eine ordnungsgemäße Ausstattung der Grundschule einsetzen.
Barbaraschule – Städt. Kath. Grundschule Brühl Kierberg, Mühlenbach 65, 50321 Brühl, 02232-15510
1.4 Schulkonferenz
An jeder Grundschule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Entsprechend der Größe der Schule besteht die Schulkonferenz in der Barbaraschule Brühl aus derzeit drei Elternvertretern, die in der Schulpflegschaftssitzung gewählt werden, und aus drei Lehrervertreterinnen, die in der Lehrerkonferenz gewählt werden.
Die Schulleitung ist Vorsitzende der Schulkonferenz. Sie leitet die Sitzung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Sie hat jedoch, ebenso wie im Falle ihrer Verhinderung ihr Vertreter, in der Schulkonferenz kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit in der Schulkonferenz ihre Stimme oder die ihres Vertreters den Ausschlag.
Die Schulkonferenz berät im Rahmen der Schulgesetze über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Grundschule. Sie entscheidet im Rahmen der Schulgesetze in Angelegenheiten der Grundschule wie z.B.
- Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften,
- Planung von Veranstaltungen der Grundschule außerhalb des planmäßigen Unterrichts,
- Gestaltung der Beratung in der Schule,
- Einführung von Lernmitteln an der Schule sowie Ausleihe oder Übereignung von Lernmitteln,
- Vorschläge zur Behebung allgemeiner Erziehungsschwierigkeiten,
- Verwendung der Mittel im Rahmen des Haushalts,
- Erlass einer Schulordnung,
- Organisation der Schuleingangsphase,
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen,
- Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Festlegung der beweglichen Ferientage.
2. Praktische Elternmitwirkung im Rahmen des Schullebens
Die Einbindung der Eltern in das Schulleben ihrer Kinder ist für eine Schule von großer Bedeutung. Auch an unserer Schule spielt die Mitwirkung eine große Rolle. Neben der Arbeit in den Gremien der Schulmitwirkungsorgane gibt es aber noch viele andere praktische Möglichkeiten der Elternmitarbeit. Damit der Kontakt zwischen Lehrerinnen und Eltern nicht nur auf die Gremienarbeit beschränkt ist, sollte unabhängig davon ein reger Austausch in Angelegenheiten des Klassen-/ Schullebens stattfinden.
In unserer Schule leisten die Eltern bei diversen Schulaktivitäten konstruktive Hilfe, z.B. bei/ beim:
- aufwendigen Kunst- oder Werkstunden
- Projekttagen
- Schulfesten
- Sport- und Spielfesten, Bundesjugendspiele und Sportabzeichen
- St. Martinsfesten
- Schulausflügen, Wandertagen, Unterrichtsgängen
- Radfahrtraining im vierten Jahrgang
- Klassenfeiern
- der Organisation am Einschulungstag
- Stadtmeisterschaften Schwimmen
- Kreismeisterschaften Schwimmfest
- Leseförderung / Bücherei
- AGs
Und für diese vielfältige Unterstützung möchten wir Ihnen an dieser Stelle besonders danken, denn nur so sind diese Aktionen möglich und kann eine Bildungseinrichtung wachsen.